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Baugebiet „Ober der Ach“

Schon seit 2017 beschäftigt die Angelegenheit um das Baugebiet "Ober der Ach" den Aulendorfer Gemeinderat. Beim Verkauf des Baugebiets an die Firma des Stadtrats Harsch wurde der Gemeinderat übergangen - das hat die Kommunalaufsicht festgestellt. Nur durch die Hartnäckigkeit und einen Antrag der BUS-Fraktion würde die Angelegenheit dann überhaupt publik.

Beim vierten(!) Anlauf wurde am 28.01.2019 der "Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan" im Gemeinderat behandelt und mehrheitlich wurde diesem gegen Stimmen aus der BUS-Fraktion zugestimmt.

Unsere Stellungnahme, die auch am 08.02.2019
im Aulendorf Aktuell veröffentlicht wurde:

In der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ober der Ach“ in Blönried mehrheitlich verabschiedet. In der Sitzung haben wir dazu unsere Haltung noch einmal deutlich gemacht. Wir haben uns dabei nicht gegen das Baugebiet ausgesprochen, sondern dagegen, dass es privat durch einen Investor erschlossen, bebaut und vermarktet wird. Mitglieder der BUS-Fraktion sind grundsätzlich gegen private Erschließungen bei Baugebieten. Bei privaten Erschließungen werden Gewinne dem Investor überlassen die Kosten des Zuzugs trägt hingegen die Allgemeinheit. Diese Kosten fallen z.B. für Kindergartenplätze, Schulklassen, Sporthallen, Sanierungen oder beim Verkehr an. Nur ein Blick in den aktuellen Haushalt 2019 verdeutlicht, um welch große Summen es bei genannten Maßnahmen jeweils geht. Deshalb halten wir es für höchst ungerecht und schädlich für die Gemeinde, dass der Gewinn an einem Baugebiet zugunsten eines Investor geht und die Bürgerinnen und Bürgern von Aulendorf mit den Teilorten die Lasten zu tragen haben.

Die Baugebiete Safranmoos in Aulendorf und Tafelesch in Zollenreute wurden bzw. werden von der Stadt erschlossen. Im Safranmoos wurden Einnahmen für die Gemeinde in Höhe von ca. 600.000 € erzielt, die nun für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. In Zollenreute rechnet die Verwaltung mit Einnahmen von ca. 300.000 €. Auch in Blönried hätte die Stadt Überschüsse in dieser Größenordnung erzielen können, die z.B. für eine weitere Kindergartengruppe oder Sportanlagen benötigt werden. Umso mehr erstaunt es uns, dass die Verwaltung beim Baugebiet in Blönried von ihrer bisherigen Politik abweicht und keine Schritte unternommen hat, um das Baugebiet selber zu erschließen. Wir haben daher das Vorgehen des Bürgermeisters kritisiert, weil es unserer Meinung nach für die Bürgerinnen und Bürger von Aulendorf und den Teilorten nachteilig ist. Kritisiert haben wir auch, dass die vom Investor geforderten Änderungen des Bebauungsplanes nicht nur „Anpassungen an zeitgemäßes Bauen“ sind, wie es die Verwaltung suggeriert. Die Änderungen zielen in erster Linie darauf ab, höhere Gewinne bei der Vermarktung zu generieren. Warum die Verwaltung im Gegenzug nicht auch Änderungen bei ebenfalls zeitgemäßen Umweltstandards, wie z.B. die Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück fordert, verstehen wir nicht. Unsere Kritik richtete sich somit gegen das überaus nachteilige Agieren der Stadtverwaltung und ist unabhängig von der Frage, wer der Investor ist.

Karin Halder, Pierre Groll, Joachim Feßler

 

Rückblick:

In der Gemeinderatssitzung am 29.01.2018 wurden auf Antrag der BUS-Fraktion endlich öffentlich über die Umstände des Verkaufs des Baugebiets "Ober der Ach" in Blönried gesprochen.

Pierre Groll hat den Redebeitrag verlesen.

Gemeinderatssitzung am Montag, den 29.01.2018
Redebeitrag zu TOP 9, Baugebiet „Ober der Ach“ in Blönried

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Gemeinderäte und Gemeinderätinnen,

wir, die BUS-Fraktion, haben per Quorumsantrag darum gebeten, dass wir uns hier im Rat und vor der Gemeindeöffentlichkeit darüber aussprechen, was sich rund um den Verkauf der Fläche „Ober der Ach“ in Blönried abgespielt hat.

Die Stadtverwaltung, und vor allem Sie, Herr Burth, haben unserer Meinung nach durch Ihr Agieren die Stadt und auch den Gemeinderat in eine ungute Situation gebracht und sie haben dabei auch gegen die Gemeindeordnung verstoßen. Darüber wollen wir uns heute aussprechen mit dem Ziel, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert.

Lassen Sie mich die Entwicklungen rund um die Fläche kurz erläutern:

Im Jahr 1998 wurde noch unter BM Heinzler für diese Fläche (W11) in Blönried der bis heute rechtswirksame Bebauungsplan „Ober der Ach“ vom Gemeinderat beschlossen. Geplant war, diese Fläche von einer Erschließungsgesellschaft als Baugebiet erschließen zu lassen. Dazu kam es dann nicht, der Bebauungsplan trat aber trotzdem in Kraft, ohne dass die Stadt die Fläche vorher in ihren Besitz brachte.

Das ist ungewöhnlich und ....

Den kompletten Redebeitrag als pdf-Datei.


 

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